Was kann ein Rentenberater in der bAV für Sie tun?


Zunächst einmal sind Rentenberater keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens.
Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Rentenrechts und damit zusammenhängender Rechtsgebiete wie der betrieblichen Altersversorgung zugelassen.

 

Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwalts-

vergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe.

Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.

 

Ich berate und vertrete Sie umfassend zu folgenden Themen: 

 

  • Einrichtung, Überprüfung und Restrukturierung betrieblicher Versorgungssysteme
  • Rückdeckung/Finanzierung der Pensionsverpflichtungen
  • Erstellung von Bilanzgutachten
  • Vorruhestandsregelungen, Sozialpläne, Abfindungen, Altersteilzeitmodelle
  • Zeitwertkonten
  • ggf. Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Versorgungsausgleich in der bAV
  • Beitragsangelegenheiten (Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)
  • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen aller Art, insbesondere
  • Statusfeststellungen
    (z.B. GmbH-Gesellschafter und mitarbeitende Familienangehörige)
  • Abstimmung und Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren vor Sozial- und Landessozialgerichten